Wer übernimmt die Kosten von (un)berechtigten Mängelrügen? Das ist die Frage, der BLD-Counsel Dr. Michael Ellerbeck in seinem Aufsatz in der NJW 2022, 2367 ff. nachgeht.
Darin widmet er sich zunächst den Voraussetzungen eines Nacherfüllungsanspruchs. Hierfür erläutert er die Symptomtheorie, die Unterscheidung zwischen Mangelerscheinung und Ursache, die Aufklärung der Mangelursachen durch den Unternehmer und die Risiko- und Kostenverteilung bei Beseitigung fremder Mängel.
Im Anschluss stellt er den aktuellen Stand der Diskussion bei einer unberechtigten Inanspruchnahme dar und verdeutlicht, welche Voraussetzungen für einen Ersatzanspruch erfüllt sein müssen, insbesondere welche mögliche Anspruchsgrundlagen in Betracht kommen.
Im Ergebnis stellt er fest, dass keine eindeutige gesetzliche Regelung dieser Fälle vorhanden und deswegen eine rechtliche Präzision erforderlich ist. Er empfiehlt den Parteien eines Werkvertrags daher, eine Nacherfüllungsvereinbarung zu treffen, die auch die Frage der Kostentragung für die unterschiedlichen Möglichkeiten der tatsächlichen Verantwortlichkeiten umfasst.
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Ellerbeck veröffentlicht zu den Kosten für (un)berechtigte Mängelrügen
Wer übernimmt die Kosten von (un)berechtigten Mängelrügen? Dieser Frage geht BLD-Counsel Dr. Michael Ellerbeck in seinem Aufsatz nach.