BLD-Counsel Klaus Bröcher bespricht in der IBR 2023, 2622 das Urteil des OLG Frankfurt/M. vom 09. Mai 2023 (18 U 4/23). Das OLG hatte darin entschieden, dass die Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters für einen Direktanspruch gegen den Betriebshaftpflichtversicherer nicht ausreicht. Dem schließt sich Bröcher in seiner Urteilsbesprechung an und nimmt dabei Bezug auf die jüngere Rechtsprechung des BGH, nach der der Feststellung zur Tabelle nur bindende Wirkung zukommt, wenn der Versicherer zugestimmt hat oder die Haftpflichtschuld nach materieller Rechtslage tatsächlich besteht.
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