Mit dem verkehrsrechtlichen Betriebsbegriff befasst sich der Kölner BLD-Rechtsanwalt Immanuel Drewes in einem Aufsatz in der Zeitschrift NJW 2024, 2497 ff.
Der Betriebsbegriff des § 7 StVG befindet sich stetig im Wandel. Mit seinen Ausführungen zur historischen Entwicklung zeigt Drewes diesen Wandel in seinem Aufsatz auf, bevor er die einzelnen Haftungsvoraussetzungen erläutert. Ebenso geht er auf die Praxisrelevanz dieser Vorschrift ein und schildert, wer wann haftet und in welchen Fällen Deckung besteht. Ferner stellt er die einzelnen Fallgruppen vor, die sich in der Rechtsprechung entwickelt haben, und übt Kritik an der wertungsbezogenen Auslegung des BGH. So schildert er in seinem Fazit, dass nicht mehr die reine Wirkweise des Kraftfahrzeugs selbst maßgeblich ist, sondern ob sich ein Schaden in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit einem Betriebsvorgang ereignet. Ebenso ist nicht mehr relevant, ob sich der Schaden auf öffentlichem oder privatem Grund realisiert, sondern die Eröffnung der Verkehrsfläche genügt. Aus Drewes Sicht sei diese weite Auslegung des Betriebsbegriffs durch den BGH zu Recht auf vielfältige Kritik aus der Literatur gestoßen. Eine zukünftig engere Auslegung des Betriebsbegriffs durch den BGH sei jedoch nicht absehbar, vielmehr habe das Gericht seine Sichtweise in letzter Zeit wiederholt bestätigt.
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