Das AG Darmstadt hat mit Urteil vom 26. August 2020 (306 C 139/20) die erste Corona-Entscheidung außerhalb eines einstweiligen Verfügungsverfahrens gefällt. Die Klage einer Imbissstube auf Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen vorübergehender coronabedingter Schließung wurde vom Gericht abgewiesen. Die Entscheidungsgründe liegen aktuell noch nicht vor. Sobald dies der Fall ist, werden wir erneut berichten.
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Erste Corona-Entscheidung außerhalb einer einstweiligen Verfügung
Das AG Darmstadt hat mit Urteil vom 26. August 2020 (306 C 139/20) die erste Corona-Entscheidung außerhalb eines einstweiligen Verfügungsverfahrens gefällt. Die Klage einer Imbissstube auf Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen vorübergehender coronabedingter Schließung wurde vom Gericht abgewiesen. Die Entscheidungsgründe liegen aktuell noch nicht vor. Sobald dies der Fall ist, werden wir erneut berichten.
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